Interkulturelles Übersetzen & Vermitteln

Gemeinsam! für Vermittlung
Das gemeinsame Gespräch ist die entscheidende Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Interkulturelles Übersetzen geht weit über eine wörtliche Übersetzung hinaus. Es ermöglicht, sich trotz unterschiedlicher Herkunft und Kultur über Wertvorstellungen und die eigene Sicht einer Situation zu verständigen. Die dadurch gewonnene Sicherheit erweitert den Handlungsspielraum aller Beteiligten und erleichtert das Erarbeiten partnerschaftlicher Lösungswege.


Damit die Vermittlung von geeigneten Personen vereinfacht werden kann, haben sich die Institutionen zu einer gemeinsamen Anlaufstelle zusammengefunden: Unter der Telefonnummer 052 630 06 47 erreichen sie die Anlaufstelle gemeinsam! für Vermittlung von Montag bis Freitag zu Bürozeiten. Hinter der Anlaufstelle stehen die SAH-Fachstelle DERMAN, die professionelle Einsätze vermittelt und begleitet, und die Integrationsfachstelle Integres, die sich um ehrenamtliche Einsätze bei einfacheren Fragestellungen bemüht.


Das Angebot der Anlaufstelle

  • Interkulturelle Übersetzung bei Verständigungsproblemen
  • Interkulturelle Vermittlung bei Problemsituationen oder bei Konflikten


Kontakt
gemeinsam! für Vermittlung: 052 630 06 47


Kosten
Die Vermittlung der interkulturellen ÜbersetzerInnen ist unentgeltlich. Die Arbeit der ÜbersetzerInnen wird nach Zeitaufwand berechnet und ist kostenpflichtig. In gewissen Bereichen bestehen bereits Finanzierungsmodelle.


Schaffhauser Schulen

Die Gemeinden Schaffhausen und Neuhausen haben ein Finanzierungsmodell ins Leben gerufen, welches die Kosten der Vermittlungseinsätze übernimmt. Die Anlaufstelle gemeinsam! für Vermittlung rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit diesen Gemeinden ab; für die Lehrer und Lehrerinnen fällt kein zusätzlicher Arbeitsaufwand an. Für alle übrigen Schaffhauser Gemeinden gilt, die Finanzierung des Übersetzungseinsatzes vorab mit den Schulbehörden abzuklären.


Gesundheitswesen – Fonds für Übersetzungen
Der Bund und der Kanton Schaffhausen stellen finanzielle Mittel für das interkulturelle Übersetzen und Vermitteln im Gesundheitswesen zur Verfügung. Das Gesuch für Kostengutsprache kann an den kantonalen Integrationselegierten gestellt werden. Eine Wegleitung und das Gesuchsformular sind online verfügbar.

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